Versicherungen                                  Neue Hundeverordnung in Berlin ab 2005                                                Einführung einer Versicherungspflicht für Hunde

         Versicherungen für Vierbeiner ?!

Wenn Sie Hunde oder auch Pferde halten und mit diesen nicht Ihren Unterhalt bestreiten, müssen Sie für Schäden, die diese anrichten, haften, allein weil Sie sie besitzen. Und das auch wenn Ihnen selbst kein Verschulden des Schadens vorgeworfen werden kann.

Katzen, Hamster und andere kleinere, zahme Tiere, die Sie besitzen, sind über die Privathaftpflichtversicherung versichert.

Hunde und Pferde sind das nicht. Diese müssen über eine sog. Tierhalter-Haftpflichtversicherung (Pferde- bzw. Hundehaftpflicht-Versicherung) abgedeckt sein. Nun ist es bisher keine wirkliche Pflichtversicherung, aber wer sich einmal nur ausmalt, welchen Schaden ein ausgebrochenes Pferd anrichten kann oder zu was der Hund fähig wäre, der einmal "nur etwas zugnappt", obwohl er ja "sonst nie etwas tut" und "noch nie getan hat", der wird sicher gehen wollen, dass er selbst nicht den Schaden zu tragen hat und eine Versicherung abschließen.

Und gerade bei Hunden wird das gar nicht immer so leicht: Aufgrund der Ereignisse in jüngerer Vergangenheit haben sich die meisten Versicherer entschieden, so genannte Kampfhunde und Kreuzungen (vorläufig) nicht mehr zu versichern. Nur sehr wenige Gesellschaften trauen sich überhaupt noch, diese Tiere zu versichern und das oftmals gegen erhebliche Beitragszuschläge!

Übrigens:

Im Land Berlin tritt ein neues Hundegesetz in Kraft.

Für alle Berliner Hunde gilt dann:

· eine Versicherungspflicht: Für alle Hunde muss eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen sein
- die Mindestversicherungssumme für Personen- und Sachschäden beträgt 1 Mio. Euro
- die Gesamtleistung aller Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres kann auf das Doppelte der Versicherungssumme beschränkt bleiben

· es besteht eine Leinenpflicht (Ausnahmen: innerhalb eines eingezäunten Grundstücks, in unbelebten Nebenstraßen -...welche auch immer das sind .... - und Hundeauslaufgebieten)

· Mikrochip mit Wohnort des Halters (unter dem Fell implantiert)

Diese Regelungen gelten ab dem 01.01.2005 für alle in Berlin neu gemeldeten Hunde; für alle anderen gilt eine Übergangsfrist bis 2010. Bei Verstößen drohen hohe Geldstrafen.

Für die sog. gefährliche Hunde (insbesondere Kampfhunde sowie Hunde, die bereits Menschen oder Tiere angegriffen haben) gelten zusätzliche Bestimmungen:

· Maulkorbpflicht; Nachweis einer nicht überdurchschnittlichen Kampfbereitschaft des Hundes

· Nachweis von Sachkunde des Halters sowie Vorlage eines Führungszeugnisses

· Anzeigepflicht bei der zuständigen Behörde; wenn alle Auflagen erfüllt sind, gibt sie eine grüne Plakette aus, die der Hund tragen muss

 

 

Die Stiftung Warentest hat in ihrem letzten Vergleich zur Tierhalterhaftpflichtversicherung in FINANZtest 10/2001 übrigens eine Versicherungssumme von 5 Mio. Euro empfohlen.

Dabei rangiert das hier zu findende Angebot bei einem Preis-Leistungs-Vergleich übrigens auf den vordersten Plätzen.

 

 

Wissenswertes zu...

                               

                Berufsunfähigkeitsversicherungen

                         Kinderversicherungen

                Versicherungen im Urlaub