Versicherungen
Versicherungen für Vierbeiner
?!
Wenn Sie Hunde oder
auch Pferde halten und mit diesen nicht Ihren
Unterhalt bestreiten, müssen Sie für Schäden,
die diese anrichten, haften, allein weil Sie sie
besitzen. Und das auch wenn Ihnen selbst kein
Verschulden des Schadens vorgeworfen werden kann.
Katzen, Hamster und
andere kleinere, zahme Tiere, die Sie besitzen,
sind über die Privathaftpflichtversicherung
versichert.
Hunde und Pferde
sind das nicht. Diese müssen über eine sog.
Tierhalter-Haftpflichtversicherung (Pferde- bzw.
Hundehaftpflicht-Versicherung) abgedeckt sein. Nun
ist es bisher keine wirkliche Pflichtversicherung,
aber wer sich einmal nur ausmalt, welchen Schaden
ein ausgebrochenes Pferd anrichten kann oder zu
was der Hund fähig wäre, der einmal "nur
etwas zugnappt", obwohl er ja "sonst nie
etwas tut" und "noch nie getan
hat", der wird sicher gehen wollen, dass er
selbst nicht den Schaden zu tragen hat und eine
Versicherung abschließen.
Und gerade bei
Hunden wird das gar nicht immer so leicht:
Aufgrund der Ereignisse in jüngerer Vergangenheit
haben sich die meisten Versicherer entschieden, so
genannte Kampfhunde und Kreuzungen (vorläufig)
nicht mehr zu versichern. Nur sehr wenige
Gesellschaften trauen sich überhaupt noch, diese
Tiere zu versichern und das oftmals gegen
erhebliche Beitragszuschläge!
Übrigens:
Im Land Berlin
tritt ein neues Hundegesetz in Kraft.
Für alle Berliner
Hunde gilt dann:
· eine Versicherungspflicht:
Für alle Hunde muss eine
Tierhalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen
sein
- die Mindestversicherungssumme für Personen- und
Sachschäden beträgt 1 Mio. Euro
- die Gesamtleistung aller Versicherungsfälle
eines Versicherungsjahres kann auf das Doppelte
der Versicherungssumme beschränkt bleiben
· es besteht eine
Leinenpflicht (Ausnahmen: innerhalb eines
eingezäunten Grundstücks, in unbelebten
Nebenstraßen -...welche auch immer das sind ....
- und Hundeauslaufgebieten)
· Mikrochip mit
Wohnort des Halters (unter dem Fell implantiert)
Diese Regelungen
gelten ab dem 01.01.2005 für alle in
Berlin neu gemeldeten Hunde; für alle anderen
gilt eine Übergangsfrist bis 2010. Bei
Verstößen drohen hohe Geldstrafen.
Für die sog. gefährliche
Hunde (insbesondere Kampfhunde sowie Hunde,
die bereits Menschen oder Tiere angegriffen haben)
gelten zusätzliche Bestimmungen:
· Maulkorbpflicht;
Nachweis einer nicht überdurchschnittlichen
Kampfbereitschaft des Hundes
· Nachweis von
Sachkunde des Halters sowie Vorlage eines
Führungszeugnisses
· Anzeigepflicht
bei der zuständigen Behörde; wenn alle Auflagen
erfüllt sind, gibt sie eine grüne Plakette aus,
die der Hund tragen muss
Die Stiftung
Warentest hat in ihrem letzten Vergleich zur
Tierhalterhaftpflichtversicherung in FINANZtest
10/2001 übrigens eine
Versicherungssumme von 5 Mio. Euro empfohlen.
Dabei rangiert das hier
zu findende Angebot bei einem
Preis-Leistungs-Vergleich übrigens auf den
vordersten Plätzen.
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